Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der InfinityTime Personal GmbH

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung von Arbeitnehmern (nachfolgend "Zeitarbeitnehmer") durch die InfinityTime Personal GmbH (nachfolgend "Verleiher") an Kundenunternehmen (nachfolgend "Entleiher").

1.2. Die InfinityTime Personal GmbH überlässt ihre Mitarbeiter auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an ihre Kunden (Entleiher). Der InfinityTime Personal GmbH wurde die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 Abs. 1 AÜG am 03.07.2024 durch die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern in Nürnberg erteilt.

1.3. Der Verleiher ist Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und wendet das iGZ-DGB-Tarifwerk an.

2. Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses

2.1. Die Arbeitsverhältnisse der Zeitarbeitnehmer richten sich nach den Bestimmungen des iGZ-DGB-Tarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung.

2.2. Die Zeitarbeitnehmer werden entsprechend ihren Qualifikationen und Fähigkeiten eingesetzt und sind berechtigt, ihre Arbeitsleistung im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten zu erbringen.

2.3. Alle wesentlichen Merkmale sind ausschließlich mit der InfinityTime Personal GmbH zu vereinbaren. Der Entleiher übernimmt die Verpflichtung, die Leiharbeiter der InfinityTime Personal GmbH nur innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit zu beschäftigen.

3. Einsatzbedingungen

3.1. Der Einsatzort ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung vereinbart. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen die InfinityTime Personal GmbH zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes.

3.2. Der Entleiher verpflichtet sich, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Einsatzort Sorge zu tragen und die Zeitarbeitnehmer in die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einzuweisen.

3.3. Wird die Arbeitsaufnahme von einem Leiharbeitnehmer verweigert oder abgebrochen, stellt die InfinityTime Personal GmbH eine Ersatzkraft: Ist dies nicht möglich, wird die InfinityTime Personal GmbH von dem Auftrag befreit.

4. Vergütung und Abrechnung

4.1. Die Vergütung der Zeitarbeitnehmer erfolgt gemäß den Bestimmungen des iGZ-DGB-Tarifvertrages. Es gelten die dort festgelegten Lohn- und Gehaltsgruppen sowie Zuschläge.

4.2. Zuschläge:

  • Mehrarbeit: 25 %
  • Samstagsarbeit: 50 %
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: 100 %
  • Nachtarbeit: 25 %

4.3. Die Abrechnung der erbrachten Arbeitsstunden erfolgt auf Basis der vom Entleiher bestätigten Stundennachweise.

5. Pflichten des Entleihers

5.1. Der Entleiher verpflichtet sich, die Zeitarbeitnehmer nur für die vereinbarten Tätigkeiten einzusetzen und diese nicht an Dritte weiterzuverleihen.

5.2. Der Entleiher haftet für die ordnungsgemäße Führung der Stundennachweise und die fristgerechte Bestätigung der geleisteten Arbeitsstunden.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die durch die Zeitarbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Entleiher verursacht werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6.2. Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers Ansprüche gegen den Verleiher und dessen Mitarbeiter erheben, ist der Entleiher verpflichtet, den Verleiher und seine Mitarbeiter davon freizustellen.

6.3. Reklamationen sind an dem Tag ihrer Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes, schriftlich vorzubringen und ausschließlich an den Verleiher zu richten. Verspätete Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Reklamation steht die InfinityTime Personal GmbH im Rahmen ihrer Haftung nur für Nachbesserung ein, weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Alle Mitarbeiter der InfinityTime Personal GmbH haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

7.2. Der Verleiher verarbeitet personenbezogene Daten der Zeitarbeitnehmer und des Entleihers gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Alle notwendigen Daten werden EDV-mäßig erfasst und im Rahmen eines Vertrages weitergegeben.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

8.1. Rechnungen der InfinityTime Personal GmbH sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zu begleichen. Leiharbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Forderungen des Entleihers, egal aus welchem Grund, können nicht in Abzug gebracht werden.

9. Beendigung des Auftrags

9.1. Ein Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Diese Kündigung ist wirksam, wenn sie der InfinityTime Personal GmbH gegenüber ausgesprochen wird. Eine wetterbezogene, fristlose Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2. Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 4 Stunden fest, dass ein Leiharbeiter der InfinityTime Personal GmbH sich nicht für die vorgesehenen Tätigkeiten eignet und besteht auf Austausch, werden ihm bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw. Teile der übrigen Bedingungen.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung.

 

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